Ratgeber · GOÄ Grundlagen

GOÄ-Ziffern: Die 20 wichtigsten Gebührennummern im Überblick

· 6 Min. Lesezeit · Von Dr. Lampros Kampouridis

Das GOÄ-Gebührenverzeichnis umfasst über 2.500 Positionen. In der täglichen Praxis entfällt der Großteil der Privatliquidation auf eine überschaubare Auswahl — diese 20 Ziffern kennen die meisten niedergelassenen Ärzte auswendig.

Wie die GOÄ-Ziffern aufgebaut sind

Jede GOÄ-Ziffer bezeichnet eine definierte ärztliche Leistung. Das Honorar ergibt sich aus:

Honorar = Punktzahl × Punktwert (0,0582873 €) × Steigerungsfaktor

Der Punktwert ist seit 1996 unverändert. Der übliche Steigerungsfaktor liegt beim 2,3-fachen Satz (Regelhöchstsatz ohne Begründungspflicht). Die folgende Tabelle zeigt das Honorar beim 2,3-fachen Satz — dem in der Praxis am häufigsten berechneten.

Abschnitt A: Allgemeine ärztliche Leistungen

GOÄ-Nr. Leistung (Kurzfassung) Punkte Honorar (2,3-fach) Hinweis
1 Beratung (auch telefonisch) 80 10,72 € Nicht neben GOÄ 3 am gleichen Tag
3 Eingehende Beratung (mind. 10 Min.) 150 20,11 € Nicht neben GOÄ 1; mind. 10 Min. Dauer
5 Symptombezogene Untersuchung 80 10,72 € Kurzuntersuchung eines Organsystems
6 Untersuchung eines Organsystems 100 13,41 € Nicht neben GOÄ 7 abrechenbar
7 Vollständige körperliche Untersuchung 160 21,45 € Alle Organsysteme; nicht neben GOÄ 5, 6, 8
8 Ganzkörperliche Untersuchung (Vorsorge) 260 34,86 € Nur bei Vorsorge; nicht neben GOÄ 7

Abschnitt C: Nichtoperative therapeutische Leistungen

GOÄ-Nr. Leistung (Kurzfassung) Punkte Honorar (2,3-fach) Hinweis
252 Subkutane, intramuskuläre Injektion 40 5,36 € Ohne Materialkosten
271 Infusion (bis 30 Min.) 120 16,09 € Nicht neben GOÄ 262; zzgl. Materialkosten
200 Anlegen und Wechsel eines Verbandes 45 6,03 € Einfacher Wechselverband

Abschnitt D: Blutentnahme

GOÄ-Nr. Leistung (Kurzfassung) Punkte Honorar (2,3-fach) Hinweis
250 Blutentnahme durch Venenpunktion 40 5,36 € Standardentnahme; ohne Laborkosten
250a Kapillarblutentnahme bei Kindern bis zum 8. Lebensjahr 40 5,36 € z. B. Fingerbeere

Abschnitt E: Physikalisch-medizinische Leistungen

GOÄ-Nr. Leistung (Kurzfassung) Punkte Honorar (2,3-fach) Hinweis
651 EKG mit Auswertung (Ruhe-EKG) 253 33,92 € Nur mit schriftlichem Befund
605 Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie) 242 32,44 € Grafische Aufzeichnung erforderlich

Abschnitt L: Laboratoriumsuntersuchungen

⚠️ Für Laborleistungen gilt nicht der 2,3-fache Satz. Die Höchstgrenze beträgt je nach Kapitel 1,15- bzw. 1,3-fach. Die folgenden Werte gelten beim 1,15-fachen Satz (Basisabschnitt M I).

GOÄ-Nr. Leistung (Kurzfassung) Punkte Honorar (1,15-fach) Hinweis
3550 Differenzialblutbild (maschinell) + 3551 (60+20 Pkt.) 80 5,36 € Max. 1,15-fach
3560 Glucose 40 2,68 € Max. 1,15-fach
3561 HbA1c 200 13,40 € Max. 1,15-fach
3524 CRP (Schnelltest) 100 6,70 € Max. 1,15-fach; nur Schnelltest

Abschnitt O: Strahlendiagnostik

GOÄ-Nr. Leistung (Kurzfassung) Punkte Honorar (2,3-fach) Hinweis
5135 Röntgen Brustorgane-Übersicht, eine Ebene 280 37,54 € Die Leistung nach Nr. 5135 ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig.
5137 Röntgen, Brustorgane-Übersicht, mehrere Ebenen 450 60,33 €

Abschnitt B: Sonographie

GOÄ-Nr. Leistung (Kurzfassung) Punkte Honorar (2,3-fach) Hinweis
410 Sonographie (ein Organ/Quadrant) 200 26,81 € Schriftlicher Befund Pflicht
420 Sonographie (jedes weitere Organ) 80 10,72 € Nur neben GOÄ 410

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