Ratgeber · GOÄ Grundlagen

GOÄ Steigerungssatz: 1,0x, 2,3x und 3,5x – Wann gilt was?

· 6 Min. Lesezeit · Von Dr. Lampros Kampouridis

Das GOÄ-Honorar ergibt sich aus Punktzahl × Punktwert × Steigerungsfaktor. Wer nur den 2,3-fachen Satz berechnet, lässt in vielen Fällen bares Geld liegen — ohne es zu merken.

Wie der Steigerungssatz funktioniert

Jede GOÄ-Leistung hat eine Punktzahl. Multipliziert mit dem einheitlichen Punktwert von 0,0582873 € ergibt sich das einfache Honorar (1,0-facher Satz). Dieser Wert ist die rechnerische Basis — in der Praxis wird er fast nie in Rechnung gestellt.

Der Steigerungssatz beschreibt, mit welchem Faktor Sie diesen Basiswert multiplizieren dürfen. Die GOÄ kennt drei Hauptstufen:

Steigerungssatz Bezeichnung Begründungspflicht Typischer Einsatz
1,0-fach Einfacher Satz Keine Außergewöhnlich kurze, unkomplizierte Leistung
2,3-fach Regelhöchstsatz Keine Standardfall — keine Begründung erforderlich
3,5-fach Höchstsatz Schriftlich in der Rechnung Überdurchschnittlicher Aufwand, atypischer Verlauf

Der 2,3-fache Satz: Was er bedeutet

Der 2,3-fache Satz ist der sogenannte Regelhöchstsatz nach § 5 Abs. 2 GOÄ. Er gilt als angemessen für eine Leistung, die mit durchschnittlichem Aufwand, Schwierigkeitsgrad und Zeitbedarf erbracht wurde.

Wichtig: Eine Begründung ist bis einschließlich 2,3-fach nicht erforderlich. Die PKV kann diese Rechnungen nicht allein wegen des Satzes ablehnen. Der 2,3-fache Satz ist der Standard — wer ihn unterschreitet, gibt Honorar ohne Gegenleistung auf.

Der 3,5-fache Satz: Wann er zulässig ist

Der 3,5-fache Satz darf berechnet werden, wenn die Leistung aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls überdurchschnittlichen Aufwand erfordert hat. Die GOÄ nennt in § 5 Abs. 2 als Kriterien:

Wenn einer dieser Faktoren zutrifft, darf der 3,5-fache Satz berechnet werden — aber die Begründung muss in der Rechnung stehen, nicht nur in der Akte.

So formulieren Sie die Begründung korrekt

Die Begründung muss patientenbezogen und konkret sein. Formulierungen wie "überdurchschnittlicher Aufwand" oder "besonders schwierige Leistung" reichen nicht aus — sie sind zu allgemein und werden von der PKV regelmäßig beanstandet.

Gute Begründungen beziehen sich auf den konkreten Fall:

Sonderfälle: Laborleistungen und technische Leistungen

Für Laborleistungen (Abschnitt M der GOÄ) und bestimmte technische Leistungen gilt der 3,5-fache Satz nicht. Die Höchstgrenzen sind hier:

Wer Labor über dem jeweiligen Höchstsatz abrechnet, riskiert Rückforderungen durch die PKV.

Häufige Fehler beim Steigerungssatz

Medinvoice® unterstützt Sie beim korrekten Steigerungssatz: Pflichtfelder für die Begründung bei Überschreitung des 2,3-fachen Satzes sind direkt in der Rechnungserstellung integriert. Diese werden aus der hochgeladenen PAD-/PADnext Datei automatisch übernommen.

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Was bedeutet das für Ihre Praxis?

Für jede Leistung, die Sie erbringen, sollten Sie sich vor dem Abrechnen kurz fragen: Wie war der tatsächliche Aufwand im Vergleich zum Durchschnitt? Wenn die Antwort "deutlich höher" ist, haben Sie in den meisten Fällen ein legitimes Argument für den 3,5-fachen Satz — sofern Sie es dokumentieren.

Gut eingerichtete Abrechnungssoftware unterstützt diesen Prozess, indem sie bei jedem Steigerungssatz über 2,3 automatisch nach einer Begründung fragt und diese in der Rechnung ausweist.